Radschnellwege: Fördermittel in Höhe von 25 Mo. Euro freigegeben
Bundesverkehrsministerium fördert Radschnellwege
Radschnellwege: Fördermittel in Höhe von 25 Mo. Euro freigegeben
in Story
in Story
Bundesländer, die Radschnellwege bauen, können ab sofort Fördermittel des Bundes abrufen. Dies erklärt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in einer Pressemitteilung. Die Länder haben jetzt den Förderkriterien zugestimmt, die dafür notwendig waren. Es geht um 25 Mio. Euro.
Warum Radschnellwege?
Radschnellwege ermöglichen weite Distanzen mit dem Rad, beispielsweise für Pendler. Damit wächst der Anreiz, das Fahrrad oder E-Bike statt dem Auto zu nehmen und staufrei und gesundheitsfördernd vorwärts zu kommen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärt: „Mit den neuen Highspeed-Radwegen bringen wir Radler auf die
Überholspur. Auf diesen exklusiv für sie reservierten Strecken kommen Radfahrer sauber, schnell und sicher ans Ziel. Das ist gut für die Radler und gut fürs Klima.“ Besonders im urbanen Kontext, in größeren Städten und in Metropolregionen, sind Radschnellwege sinnvoll. Sie sind nicht als touristische Routen gedacht, sondern um effektiv und möglichst störungsfrei von A nach B zu kommen.
Pflegeleichte Trekkingräder im Test – jetzt in die neue Ausgabe reinlesen!
Was sind die Kriterien für Radschnellwege?
Alle Bundesländer haben jetzt den Förderkriterien zugestimmt. Diese besagen:
Radschnellwege
- sind mindestens 10 Kilometer lang;
- haben prognostiziert 2000 Fahrradfahrten täglich;
- sind mindestens zwischen 3 Metern (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) breit;
- sind von anderen Verkehrsmitteln getrennt;
- haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
- haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung.
Wie beteiligt sich das Bundesverkehrsministerium?
Um überhaupt den Bau von Radschnellwegen fördern zu können, hat der Bund das Bundesfernstraßengesetz ändern müssen. Der Bund beteiligt sich ab sofort mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau von Radschnellwegen. Weiter heißt es in der Erklärung aus dem BMVI: „Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung.“ Gemeinden und Kommunen, die an den Fördermitteln interessiert sind, können jetzt beim jeweiligen Land Antrag stellen. Das Bundesland beantragt dann die Bundesförderung. Nachdem nun alle Bundesländer den gemeinsam erarbeiteten Förderkriterien zugestimmt haben, sind die Mittel abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvereinbarung des BMVI sowie in unserem ausführlichen Artikel über Radschnellwege in Deutschland.