Dienstrad: Regierung will Steuerfreiheit verlängern
Weiterhin abgabenfrei ins Büro radeln
Dienstrad: Regierung will Steuerfreiheit verlängern
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„Die Bundesregierung will eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität fördern. Dabei soll die Elektromobilität einen zentralen Baustein für eine zukunftsgerechte Fortbewegung darstellen.“ So steht es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. In erster Linie zielt er auf E-Autos. So wird die so genannte 0,5-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen um zehn Jahre bis 2030 verlängert. Statt einem Prozent des Neupreises werden E-Autos nur mit einem halben Prozent monatlich besteuert. Gleiches gilt für ein Dienstrad ob mit oder ohne Elektromotor. Falls der Arbeitnehmer einen Teil des Anschaffungspreises mitfinanziert.
Kostenloses Dienstrad bleibt steuerfrei
Anders sieht es bei einem Dienstrad aus, das der Arbeitgeber voll finanziert. Das stellt der Arbeitgeber seinem Angestellten sozusagen zusätzlich zum Arbeitslohn. Hier macht der Fiskus die Hand gar nicht auf, dieses Modell ist steuerfrei. Das sei aber bisher eher die Ausnahme, sagte Holger Tumalt von Jobrad zur Einführung der neuen Regelung im Frühjahr. „So profitieren von dieser Steuerfreiheit nur ein kleiner Teil der Dienstrad-Nutzer.“ In der ursprünglichen Regelung sollten vom Arbeitnehmer mitfinanzierte Diensträder wie benzinbefeuerte Dienstwagen besteuert werden. So wären ein Prozent des Neupreises fällig. Eine faktische Benachteiligung von Fahrrädern gegenüber Elektroautos. Daher hatte Jobrad seine Lobbyarbeit vor allem darauf konzentriert, zumindest eine Gleichstellung von Fahrrädern und E-Autos zu erzielen. Letztlich mit Erfolg.
Beispielrechnung zum Dienstrad: 189 Euro sparen
Jobrad, eines der führenden Portale fürs Leasing von Diensträdern in Deutschland, legt zur Veranschaulichung eine Beispielrechnungvor: Für ein Leasing-Dienstrad im Wert von 3.000 Euro (Brutto-Listenpreis) wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts um. Er erziehlt wegen der Möglichkeit, das Rad privat zu nutzen, einen geldwerten Vorteil. Wie beim Dienstwagen musste der Mitarbeiter diesen in Höhe von 3.000 Euro x 1 Prozent, also mit 30 Euro pro Monat, versteuern. Seit Anfang des Jahres halbiert sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Somit wird für die Besteuerung nur noch die Hälfte von 3.000 Euro, also 1.500 Euro x 1 Prozent = 15 Euro pro Monat, herangezogen. Das entspricht faktisch einer 0,5 Prozent-Besteuerung, daher der Ausdruck 0,5-Prozent-Regel. Bei einem beispielhaften Steuersatz von 35 Prozent bedeutet dies eine Einsparung von 189 Euro in 36 Monaten.