E-Scooter: Regeln im Straßenverkehr. Das große FAQ
Das darf man (nicht) mit dem E-Scooter!
E-Scooter: Regeln im Straßenverkehr. Das große FAQ
in Service
Viele Deutsche nutzen – zumindest ab und zu – E-Scooter, um in der Stadt von A nach B zu kommen. Doch vielen scheint nicht bewusst zu sein, dass man sich auch hier an Verkehrsregeln halten muss, zumindest geht das aus den Polizeiberichten der vergangenen Wochen hervor. Zu den häufigsten Regelverstößen gehören alkoholisierte Fahrten, das Fahren auf dem Gehweg oder zu zwei auf einem Tretroller. Allein in Berlin sollen sich in den ersten Monaten 74 Unfälle mit rund 60 Verletzten ereignet haben.
Wir haben die wichtigsten Regeln rund um E-Scooter zusammengestellt.
Führerschein, Promille-Grenze, Handzeichen
Brauche ich einen Führerschein für die Nutzung von Elektrorollern?
Nein, für die Nutzung eines elektrischen Tretrollers ist kein Führerschein und auch keine andere Prüfung nötig. Das Mindestalter beträgt allerdings 14 Jahre.
Welche Promille-Grenze gilt fürs E-Scooter-Fahren?
Es gilt die gleiche Promille-Grenze wie für Autofahrer. Das bedeutet: Das Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille ist ordnungswidrig und mit einem hohen Bußgeld sowie Punkten in Flensburg belegt. Ab 1,2 Promille gilt die E-Scooter-Nutzung als Straftat – und auch, wenn ab 0,3 Promille alkoholbedingte Auffälligkeiten beim Fahrer festzustellen sind. Und für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt wie beim Auto auch die Promille-Grenze 0,0, es gilt also absolutes Alkohol-Verbot!
Muss ich Handzeichen geben?
Ja, denn in der Regel sind am E-Scooter keine Blinklichter montiert. Daher muss das Abbiegen frühzeitig und eindeutig per Handzeichen gezeigt werden.
Ausstattung, Wege, Ampeln
Wie muss der E-Scooter ausgestattet sein?
Damit der Elektroroller im Straßenverkehr unterwegs sein darf, muss er mit zwei voneinander unabhänigen Bremsen und Licht ausgestattet sein. Genau wie beim Fahrrad sollen es ein rotes Rück- und ein weißes Frontlicht sein sowie zusätzliche Reflektoren. Pflicht ist außerdem eine helltönende Klingel. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf dem Roller sind 20 km/h.
Welche Wege darf ich mit dem elektrischen Tretroller nutzen?
Es sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu nutzen. Fahrten auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone sind hnigegen nicht zulässig. Achten Sie auf die betreffenden Verkehrsschilder für Radfahrer, diese gelten in der Regel auch für Rollernutzer! Benutzungspflichtige Radwege dürfen beispielsweise nur dann verlassen werden, wenn die Sicherheit auf dem Radweg nicht gewährleistet werden kann (Schnee etc.). Entgegen der Fahrtrichtung ist das Fahren ebenfalls nicht erlaubt, außer dies ist mit dem Sonderschild „E-Scooter frei“ gekennzeichnet. Wichtig: Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gilt hier nicht für E-Scooter.
Welche Ampel gilt für E-Scooter-Fahrer?
In der Regel gilt die Fahrrad-Ampel. Gibt es eine solche nicht, ist die des fließenden Vekehrs zu beachten.
Helm, Mitfahrer, Smartphone
Muss ich einen Helm tragen?
Es gibt keine Helmpflicht für E-Scooter, allerdings eine dringende Empfehlung zum Helmtragen.
Darf man einen E-Scooter zu zweit nutzen?
Ganz klare Antwort: Nein. Auch wenn man gerne romantisch unterwegs wäre oder sich Kosten ersparen möchte, mit dem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren. Dies hat vor allem Sicherheitsgründe, Bremsen, Lenken und Abbiegen mit einer weiteren Person stellt einige Risiken dar. Zu zweit E-Scooter fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.
Wie ist es mit Smartphone-Nutzung während der Fahrt?
Wer sich mit dem Smartphone navigieren oder noch schnell verabreden möchte, sollte dafür immer stehenbleiben. Es ist verboten, während der Fahrt auf dem E-Scooter ein Smartphone zu nutzen.