Dienstrad: Alle Vorteile, Anbieter und Tipps
Bikeleasing - Vorteile mit Einschränkungen
Dienstrad: Alle Vorteile, Anbieter und Tipps
in Service
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Um in den Genuss eines Dienstrads, neudeutsch Job-Bike, zu kommen, ist der einfachste Weg das Leasing über den Arbeitgeber. Und davon profitieren beide Seiten: Wie bei der Nutzung eines Firmenwagens hat der Arbeitnehmer auch mit einem Fahrrad, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, steuerliche Vorteile. Und der Arbeitgeber? „Wie der Dienstwagen ist auch das Dienstrad eine attraktive Form der Mitarbeiter-Motivation“, sagt Holger Tumat von „LeaseRad“, einem der Haupt-Initiatoren der steuerlichen Neuregelung, „und vom durchweg positiven Image des Fahrrads können Unternehmen zudem in ihrer Außenwirkung profitieren.“
Bei einigen Unternehmen ist Fahrradleasing selbstverständlich
Dank spezialisierter Dienstleister wie „JobRad“, „mein-dienstrad.de“ oder „EuroRad“ (ein Überblick zu den Anbietern am Ende des Artikels) ist die kompliziert wirkende Abwicklung eines Dienstrad-Leasings eigentlich recht einfach. Allein „JobRad“ kooperiert mit über 3500 Arbeitgebern, die bisher über einer Millionen Menschen den Zugang zu Diensträdern ermöglichen. „Das Job-Bike ist erwachsen geworden“, meint Uli Prediger, Geschäftsführer von „JobRad“: „Bei vielen Unternehmen gehören Diensträder fast selbstverständlich dazu, viele weitere haben das in Planung.“
Vor jedem Dienstrad steht die Frage: Wer bezahlt? Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen, sie können das Rad aber auch jeweils komplett finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, wird ein Teil seines Brutto-Gehalts für die monatliche Leasing-Gebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts in eine Sachleistung um und muss dafür keine Steuern bezahlen.
Ersparnis zwischen 20 und 40 Prozent
„Besonders reizvoll ist dieser Umstand, wenn man ohnehin mit einem neuen Rad liebäugelt. Dann spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises“, erklärt Gunnar Fehlau, Leiter des pressedienst-fahrrad. Der Angestellte muss lediglich ein Prozent des auf volle einhundert Euro abgerundeten Kaufpreises als geldwerten Vorteil versteuern, wenn er das firmeneigene Fahrrad auch privat nutzen will.
Verschiedenen Anbietern zufolge beträgt die Ersparnis für Arbeitnehmer beim Leasing gegenüber dem Kauf eines E-Bikes zwischen 20 und 40 Prozent, je nach Kaufpreis – je teurer das Rad, umso höher die Ersparnis. Der Arbeitgeber spart einen entsprechenden Anteil zur Sozialversicherung (also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), auch hier abhängig vom Radpreis. Zudem kann er Rad-Anschaffung und laufende Kosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Wichtig: Rückkaufswert beachten
In den – bei den meisten Anbietern online erstellbaren – Berechnungen der Kostenvorteile lauert allerdings eine Stolperschwelle, die es vorab zu klären gilt: Der Restwert des Rads nach Ende der in der Regel dreijährigen Vertragslaufzeit wird meist mit zehn Prozent, manchmal sogar mit nur fünf oder vier Prozent kalkuliert. Das macht die Gesamtrechnung attraktiv – wird aber nicht mehr von allen Finanzämtern so akzeptiert. In Nordrhein-Westfalen etwa hat die Oberfinanzdirektion einen (realistischeren) Restwert von 40 Prozent (nach drei Jahren Laufzeit) festgesetzt.
Die Differenz zwischen dem vertraglichen Restwert und diesen 40 Prozent muss dann als geldwerter Vorteil versteuert werden. Da können bis zu über einem Drittel des Kaufpreises anfallen: Bei einem 2500-Euro-Rad sind nochmal rund 350 Euro nachzuzahlen. Damit schrumpft der Kostenvorteil durch das Leasing deutlich, unter Umständen auf nur noch wenige Prozent. Weiter wichtig: Steht im Vertrag der Arbeitgeber als Leasing-Nehmer, der Mitarbeiter zahlt aber alle Kosten, gilt das E-Bike nicht als Dienstrad. Der Fiskus beurteilt dies dann so, als wäre der Leasing-Vertrag mit dem Arbeitnehmer geschlossen. Der Arbeitgeber muss also für einen steuerlich wirksamen Leasing-Vertrag zumindest einen Teil der Kosten tragen, zum Beispiel die Versicherung oder Wartung und Reparaturen.
Einschränkung bei Tarif-Lohn und S-Pedelecs
Und noch eine Einschränkung gibt es. Darauf wies die IG Metall kürzlich hin: Die Umwandlung vom Tarif-Entgelt in Sachleistungen widerspricht dem Tarifvertragsgesetz. Derzeit ist die Entgeltumwandlung nur zur Altersvorsorge gestattet. „Der Arbeitnehmer kann die Umwandlung vom Tariflohn sogar zurückfordern, der Arbeitgeber hätte das Nachsehen“, sagt Alfons Rüther von der IG Metall Essen. Immerhin: Die Umwandlung von Brutto-Lohn in Sachleistungen ist für übertarifliche Bestandteile zulässig. Zahlt der Arbeitgeber also mehr als Tarif, so kann der übertarifliche Lohn (oder ein Teil davon) in Sachleistungen, also etwa ein Bike-Leasing, umgewandelt werden. Ebenfalls zu beachten: Ein schnelles Pedelec bis 45 Stundenkilometer gilt als Kraftfahrzeug und wird steuerlich wie ein Dienstwagen behandelt. Mit einem solchen „Dienstkraftrad“ müssen zur 1-%-Abschreibung die Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort als geldwerter Vorteil versteuert werden, mit 0,03 Prozent des Kaufpreises je Kilometer.
Unverzichtbar ist eine Versicherung: Ein Jobrad ist ein Leasing-Objekt und muss deshalb mit einem Vollkasko-Schutz abgesichert sein. Auch Beschädigung und Diebstahl sind dann abgedeckt. Die Kosten eines Schadens übernimmt der Versicherer. Ein Sonderfall sind S-Pedelecs: Rechtlich gelten sie als Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, sie müssen immer auch haftpflichtversichert sein.
Die Wahl des richtigen Modells
Die Wahl des richtigen Modells ist beim Dienstrad wichtiger als bei einem Dienstwagen. „Hier spielt der persönliche Fahrstil ebenso eine Rolle wie die anvisierte Nutzung des Rads und die Topografie der Strecke“, weiß Katrin Pfeuffer vom Radhersteller Hercules, „gerade bei Dienstfahrrädern mit hoher Laufleistung sollte die Entscheidung also nicht allein dem Buchhalter überlassen werden.“ Welches Rad in den Fuhrpark kommt, wird am besten zwischen Arbeitgeber und Angestelltem ausgehandelt. „Das letzte Wort hat dabei zwar der Chef, üblicherweise gibt er aber nur einen Preisrahmen vor, in dessen Grenzen sich der Angestellte sein persönliches Lieblingsmodell aussuchen kann“, sagt Heiko Müller, Geschäftsführer von Riese und Müller. „Jedoch werden in einer Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht selten Einschränkungen aufgenommen, die etwa die Teilnahme an Wettkämpfen mit dem Dienstrad untersagen“, gibt Müller zu bedenken, wenn etwa sportliche E-Mountainbikes angeschafft werden sollen.
Prämien im Förderprogramm
Das Dienstwagen-Privileg ist übrigens nicht die einzige Form, bei der die öffentliche Hand Fahrradkäufern finanziell unter die Arme greift: In einigen Kommunen, etwa in München und Wien, wird der Kauf eines Lastenfahrrads finanziell unterstützt. Wer etwa in der bayerischen Landeshauptstadt als Gewerbetreibender seinen Firmen-Fuhrpark um ein E-Bike erweitert, bekommt dafür aus dem städtischen Förderprogramm für E-Mobilität eine Prämie von bis zu 500 Euro, bei einem E-Lastenrad sogar bis zu 1000 Euro – unabhängig davon, ob das Fahrrad gekauft oder geleast wird. Seit kurzem gilt das bei E-Lastenrädern übrigens auch für Privatpersonen. Das macht den umweltfreundlichen Transport in der Stadt noch attraktiver.
Bike-Leasing-Dienstleister – ein Überblick
JobRad
Das Unternehmen aus Freiburg ist eines der Bike-Leasing-Pioniere in Deutschland. Die Frage: Wieviel spare ich? wird auf www.jobrad.org schnell beantwortet. Auch für Arbeitgeber gibt es viele Informationen zu den Möglichkeiten des Rad-Leasings.
EuroRad
Die Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft (ZEG), die Marken wie Bulls, Pegasus oder Hercules im Programm hat, hat eine eigene Leasing-Plattform: Eurorad Bike-Leasing. Mit dem Online-Kalkulator (auf www.eurorad.de) wird mit neun Angaben die eigene Leasing-Rate und der Kostenvorteil durch eine Gehaltsumwandlung dargestellt.
Lease a Bike
Dies ist ein neues Programm der Derby-Cycle-Gruppe (Focus, Kalkhoff, Raleigh, Univega). Neben dem bekannten Muster-Rechner gibt es bei www.lease-a-bike.de ein Online-Tool, um das passende Dienstrad zu finden.
Mein Leasing-Rad
Eine Kooperation des Fahrradanbieters Hartje mit dem Dienstleister „Baron Mobility Services“, um die Fahrräder seiner Marken (Contoura, Victoria, Conway, i:Sy, Tern) auch zum Leasing anzubieten. Mit Vorteils-Rechner und vielen weiteren Infos unter www.mein-leasingrad.de
Weitere Anbieter
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