Fahrverbot fürs Fahrrad: Wann ist Radfahren verboten?
Straßenverkehrsordnung: Wann gibt es Fahrverbote für Radfahrer
Fahrverbot fürs Fahrrad: Wann ist Radfahren verboten?
in News
Service-Artikel zum Fahrverbot fürs Fahrrad. Dass beispielsweise die alkoholisierte Fahrt mit einem Fahrrad zum Führerscheinverlust führen kann, ist vielen bekannt.
10 Tipps gegen Diebstahl: Damit gehen Sie auf Nummer sicher
Wird die Promillegrenze überschritten, ist im Ernstfall aber nicht nur die Fahrerlaubnis für das Kraftfahrtzeug weg. Verkehrssünder müssen außerdem mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg rechnen. Doch auch das Fahrverbot für das Fahrrad kann eine Konsequenz von mangelhaftem Benehmen im Straßenverkehr sein.
Das Fahrradfahrverbot – kein Ding der Unmöglichkeit
Wird einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen, ist das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern unter normalen Umständen weiterhin erlaubt. Das behördliche Verbot zum Radeln droht jedoch, sobald die betroffenen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr für andere sind und aufgrund ihres Verhaltens von einer fehlenden Fahreignung auszugehen ist.
Offener Brief: Fachhandel und Werkstätten geöffnet lassen
Dies trifft auf typische „Wiederholungstäter“ zu, die mehrfache schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehr-Ordnung (StVO) begehen. In einem solchen Fall, kann ein Verbot für das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge folgen – in diese Kategorie gehört auch das Fahrrad.
Unter anderem können wiederholte Trunkenheitsfahrten ein Grund für den Entzug jeglicher Fahrerlaubnis sein, auch absolutes Fahrverbot genannt. Wird letzteres gerichtlich angeordnet, darf der Verkehrsteilnehmer weder Kraftfahrzeuge noch Fahrräder fahren.
Aber auch wer keinen Führerschein besessen hat, muss unter Umständen auf das Rad verzichten“, heißt es unter bussgeldkatalog.de/fahrverbot-fahrrad/, dem Onlineportal zum aktuellen Bußgeldkatalog eines Berliner Unternehmens, das über die Folgen von Verstößen gegen das Verkehrsrecht informiert.
Newsticker: Das sind die Neuheiten für 2021
Wird das Radfahren wegen fehlender Fahreignung untersagt, muss die Eignung erst unter Beweis gestellt werden. „Nur mit absolvierter MPU kann dann das Fahrverbot für das Fahrrad beendet werden“, erklärt die Redaktion weiter.
Die Abkürzung MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung und beschreibt die umgangssprachlich zum Idiotentest erklärte Begutachtung der Fahreignung. Vom Ignorieren des Verbots zum Fahrradfahren ist grundsätzlich abzuraten. Wer das Rad nicht ordnungsgemäß stehen lässt, riskiert ein sattes Bußgeld bis in den vierstelligen Bereich.
Weil das Fahrradfahrverbot, anders als das Regelfahrverbot, von einem Richter angeordnet werden muss, kommt es im Vergleich deutlich seltener vor. Und dennoch: Geht von einer Person eine Gefährdung für die Straßenverkehrssicherheit aus, können die Gerichte durchgreifen.
Achtung Promillegrenze!
Der beste Weg ein Fahrradfahrverbot zu vermeiden, besteht im ordentlichen Verhalten im Straßenverkehr. Hinsichtlich des Alkoholkonsums wird das Risiko zum Überschreiten der Promillegrenzen gern verharmlost.
Bodensee-Königssee-Radweg: Herausforderung und Genuss
Wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltsvereins (Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft) in einem Magazinbeitrag zu den Folgen für betrunkene Radfahrer erklärt, wird eine MPU angeordnet, wenn zwei Vergehen wegen auffälliger Fahrt durch Alkoholgenuss vorliegen.
Die Grenze liegt hierfür bei 0,6 Promille. Die gleiche Konsequenz droht, wenn eine der beiden Alkoholfahrten mit einem Kraftfahrzeug unternommen wurde.
Generell komme es ohnehin zur MPU, wenn die absolute Fahruntauglichkeit überschritten ist: 1,6 Promille beim Fahrrad, 1,1 beim Auto, so das Fazit unter kenn-dein-limit.de/alkohol/haeufige-fragen/promillegrenzen-im-strassenverkehr/.
Welche Folgen das Überfahren von roten Ampeln oder Telefonieren haben kann, haben wir im Beitrag zum rücksichtsvollen Fahrradfahren thematisiert.
Gut zu wissen: Ausnahme für E-Bikes
Führerscheinbesitzer, die ein Fahrverbot ausschließlich für Kraftfahrzeuge erhalten haben, dürfen weiterhin Radfahren. Bei Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung ist jedoch Vorsicht geboten: Hier kommt es auf die Art des fahrbaren Untersatzes an.
Fahrrad News: Das gibt es Neues aus der Fahrradwelt
Motorisierte Zweiräder gelten gemäß § 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Quelle: gesetze-im-internet.de/stvg/) nur dann als Fahrrad, wenn die Tretkraft des Radlers durch den Hilfsantrieb lediglich unterstützt wird und die Leistung 0,25 kW nicht übersteigt. Auch die Höchstgeschwindigkeit ist ausschlaggebend, sie darf nicht mehr als 25 km/h betragen.
E-Bikes können über 40 km/h erreichen und ohne Tretunterstützung elektrisch fahren. Diese „Räder“ werden als Leichtkraftrad eingestuft und dürfen bei einem Fahrverbot genauso wenig in Betrieb genommen werden wie das Auto oder Motorrad.
Weitere Informationen zu den Rechten und Gesetzen für E-Bike-Fahrer hier zum Nachlesen.