E-Bike Definition: Worin liegt der Unterschied zum Pedelec und S-Pedelec?
Unbewusst falsch benannt: Was ist ein E-Bike?
E-Bike Definition: Worin liegt der Unterschied zum Pedelec und S-Pedelec?
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Fahrradfahren ist im Wandel: Neben dem herkömmlichen Modell, welches durch reine körperliche Leistung in Bewegung versetzt wird, werden Fahrräder mit elektrischem Antrieb immer beliebter. Doch wie lautet eigentlich die genaue E-Bike Definition?
E-Bike oder Pedelec?
Ein Fahrrad mit einem elektrischen Antrieb wird oft einfach als ein E-Bike bezeichnet. Dies liegt daran, dass keine klare Abgrenzung zwischen einem E-Bike, einem Pedelec oder einem S-Pedelec gemacht wird. Doch laut Gesetz finden sich hierbei drei verschieden Varianten eines Fahrrades. Bevor Sie sich beispielsweise für den Kauf eines Bikes mit Motor entscheiden, sollten Sie ausfindig machen, um welche Variante es sich tatsächlich handelt.
Das Pedelec
Ein Pedelec, welches nicht schneller als 25 km/h fahren kann, wird vor dem Gesetz wie ein Fahrrad behandelt. Um diesen Wert einhalten zu können, fahren Pedelecs mit einer sogenannten progressiven Tret-Unterstützung.
Die Tret-Unterstützung wird immer weniger, je schneller Sie selbst treten. Somit kann sichergestellt werden, dass ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h keinerlei elektrische Leistung mehr zum Antreiben des Rades genutzt wird.
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Zudem darf die Anfahr- oder Schiebe-Hilfe bei einem Pedelec nicht mehr als 6 km/h betragen. Festgeschrieben ist daher die maximale Nenndauerleistung. Sie darf 250 Watt nicht überschreiten.
Um ein Pedelec zu nutzen, benötigen Sie keinen Führerschein. Ebenso ist keine Prüfbescheinigung oder Versicherung vonnöten. Auch ein Mindestalter, ab dem die Nutzung legal ist, wird nicht vorgeschrieben.
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Experten sprechen sich jedoch für eine früheste Nutzung ab dem 14ten Lebensjahr aus. Schließlich kann das Rad sehr schnell werden, was zu einer hohen Verletzungsgefahr beiträgt.
Das S-Pedelec
Wer es etwas schneller als 25 km/h mag, der sollte sich für ein S-Pedelec entscheiden.
Die „schnellen Pedelecs“ verfügen über eine Motorleistung bis 450 Watt und eine Antriebsunterstützung bis 45 km/h. Ein solches Fahrrad darf jedoch erst mit mindestens 16 Jahren gefahren werden und benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.
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Achten Sie beim Fahren zusätzlich darauf, dass nur die Fahrbahn zum Fahren genutzt werden darf. Auf Radwegen ist das Fahren mit einem schnellen Pedelec verboten. Zudem gilt die Helmpflicht.
Die E-Bike Definition
Wie lautet nun die E-Bike Definition? Hierbei handelt es sich streng genommen um ein Zweirad mit Motor, das auch fährt, wenn man nicht in die Pedale tritt.
Ein E-Bike ist daher eigentlich kein Fahrrad, sondern eine Art Mofa. Dennoch wird E-Bike als Synonym zum Pedelec benutzt oder meist sogar über den eigentlich korrekten Begriff des Pedelecs gestellt.
Welches Pedelec eignet sich für Sie?
Nachdem Sie sich nun mit der Benennung der einzelnen Fahrradvarianten befasst haben, gilt es sich für ein Modell zu entscheiden.
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