Radwege: 10 Tipps für die Nutzung verschiedener Wege mit dem Fahrrad
10 Tipps für die Nutzung verschiedener Radwege
Radwege: 10 Tipps für die Nutzung verschiedener Wege mit dem Fahrrad
in Allgemein
Ein echtes Schilderchaos ist das manchmal: In Deutschland gibt es über 600 verschiedene Verkehrszeichen und rund 20 Millionen Verkehrsschilder sind aufgestellt, dazu kommen 3,5 Millionen Wegweiser. Wer hat denn da noch den Durchblick?
Radwege: Das gibt es bei der Nutzung zu beachten
Es ist nachgewiesen, dass zu viele Schilder irritieren können – zumal viele von ihnen sehr ähnlich aussehen. Für Radfahrer kommt die Vielfalt an Radwegen hinzu, auf denen jeweils unterschiedliche Regeln gelten. Und dann ändert sich auch noch ab und an die Straßenverkehrsordnung und es kommen neue Schilder und Regeln hinzu.
Wir schauen uns die typischen Wege und Situationen an und klären, was wann wo gilt.
Tipp 1: Radwege mit Benutzungspflicht
Die wichtigste Unterscheidung bei Radinfrastruktur ist zunächst die mit der Benutzungspflicht. Denn liegt eine solche vor – erkennbar
am blauen Schild mit dem weißen Fahrrad in der Mitte – müssen Radfahrer dort fahren. Für andere Verkehrsteilnehmer ist der Weg
dann übrigens Tabu. Ausnahmen von der Benutzungspflicht gibt es aber: Ist der Radweg in nicht zumutbarem Zustand, also beispielsweise
voller Schnee, Scherben oder mit einem Baustellengerüst versperrt, so darf man auf die Auto-Fahrbahn ausweichen.
Ein klassischer Radweg ist übrigens baulich und oft auch optisch vom Autoverkehr getrennt, beispielsweise durch eine Erhöhung und/oder einen anderen Belag. Er verläuft meistens zwischen Pkw-Spur und Gehweg. Übrigens: Befindet sich auf jeder Straßenseite ein Radweg, muss der rechte in Fahrtrichtung genutzt werden. Auf dem linken darf nur gefahren werden, wenn ein Schild explizit darauf hinweist.
Tipp 2: Schutzstreifen
Eine besonders simple Lösung bei wenig Platz sind sogenannte Schutzstreifen. Hier ist ein Teil der Fahrbahn für Radfahrer vorgesehen,
markiert durch eine gestrichelte Linie. Autofahrer dürfen nur in Ausnahmen auf dem Schutzstreifen fahren, zum Beispiel um größeren Fahrzeugen im Gegenverkehr auszuweichen. Immer vorausgesetzt, es werden keine Radfahrer gefährdet.
Trekkingräder bis 1800 Euro im Test: Für viel Fahrfreude
Bis 2020 war kurzes Halten für Autofahrer erlaubt. Seit der letzten StVO-Novelle ist das Parken und Halten von Autos auf einem Schutzstreifen ist verboten.
Tipp 3: Radstreifen & Protected Lanes
Auch der sogenannte Radfahrstreifen befindet sich auf der Straße. Er ist allerdings mit einem durchgezogenen Strich markiert und somit offiziell kein Bestandteil der Fahrbahn mehr. Das heißt: Autofahrer dürfen nur zum Ein- oder Abbiegen über die Linie fahren. Auch hier ist Halten und Parken verboten.
Bei geschützten Radfahrstreifen, oft auch auf Englisch Protected Bike Lanes bezeichnet, werden zusätzlich zur Fahrbahnmarkierung Poller oder zum Beispiel Blumenkübel benutzt, um die Trennung zu kennzeichnen. Illegales Pkw-Parken wird so einfach verhindert, auch begegnen sich Rad- und Autofahrer nicht direkt, was für mehr Sicherheit sorgen soll. Radfahrstreifen sind für Radfahrer übrigens immer benutzungspflichtig.
Tipp 4: Radfahrer und Fußgänger gemeinsam
Sehr häufig sieht man Schilder, auf denen Radfahrer und Fußgänger abgebildet sind. Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Ist eine senkrechte Linie zwischen den Verkehrsteilnehmern, gibt es getrennte Geh- und Radwege inklusive Benutzungspflicht.
ElektroRad-Test 2024: 86 E-Bikes im Test
Das Schild zeigt sogar an, auf welcher Seite Radwege sind. Manchmal ist die Linie jedoch auch waagerecht, wie im gezeigten Beispiel.
Das heißt, Fußgänger und Radler teilen sich einen Weg. Grundsätzlich gilt dann die gegenseitige Rücksichtnahme. Insbesondere Radfahrer müssen ihr Tempo reduzieren – die Geschwindigkeit muss nämlich an den langsameren und „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer angepasst werden. Dies kann teilweise Schrittgeschwindigkeit bedeuten, je nachdem wie voll der Weg und wer dort unterwegs ist. Jegliche Gefährdung soll verhindert werden. Manchmal ist der Gehweg auch nur „freigegeben für den Radverkehr“, dann ist er nicht benutzungspflichtig und es sollte Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Tipp 5: Radschnellwege
Radschnellwege gelten als perfekte Option für längere Distanzen. Sie können Städte miteinander oder die Stadtmitte mit Vororten verbinden, und so auch weite Pendlerdistanzen per Rad möglich machen. Radschnellwege sind immer baulich getrennt von Gehwegen und Pkw-Fahrbahnen und dürfen auch nur von Radfahrern befahren werden.
Für den Bau solcher „Fahrrad-Autobahnen“ gibt es spezielle Vorgaben (z. B. beim Belag und der Beleuchtung), für das Befahren gelten allerdings keine Sonderregeln. Seit der StVO-Reform 2020 gibt es ein extra Zeichen für einen solchen Radschnellweg, erkennbar am weißen Rad auf grünem Grund. Mehr Hintergrundinformationen zur Situation der Radschnellwege in Deutschland gibts in der separaten Geschichte ab Seite 76.
Tipp 6: Der Trend Fahrradstraßen
Fahrradstraßen liegen im Trend, sie werden immer häufiger eingerichtet. Verständlich, ist es doch eine günstige und einfache Möglichkeit,
Radfahrern mehr zu bieten. Als Fahrradstraße kann beinahe jede Straße innerorts ohne bauliche Maßnahmen umbezeichnet werden. Sie ist an einem quadratischen Schild erkennbar, das sogar den Begriff „Fahrradstraße“ benennt.
Das bedeutet, die gesamte Fahrbahn ist dann für den Radverkehr vorgesehen. Eine Fahrradstraße ist ausschließlich für Radfahrer, kann aber durch ergänzende Schilder auch für den Kraftverkehr zugelassen sein, was sogar meistens der Fall ist. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt auf einer Fahrradstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Radfahrer haben Vorrang. Außerdem dürfen Radfahrer grundsätzlich nebeneinander fahren. Eine Fahrradstraße ist grundsätzlich nicht benutzungspflichtig.
Tipp 7: Straßen ohne Radweg
Gibt es keinen Radweg, müssen Radfahrer auf der Straße fahren. Denn der Gehweg ist tabu, wenn keine Kinder unter acht Jahren begleitet werden. Gleiches gilt, wenn existierende Radwege keine Benutzungspflicht aufweisen. Grundsätzlich darf man dann alle asphaltierten Straßen, die von Autos genutzt werden, auch als Radfahrer nutzen. Ausgenommen hiervon sind Kraftfahrstraßen bzw. Autobahnen, welche eine Mindestgeschwindigkeit erfordern, die nicht erreicht werden kann.
Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot, dabei heißt es allerdings „möglichst weit rechts“. Das heißt, niemand kann erwarten, dass man direkt neben der Bordsteinkante fährt, in der Regel ist ein Mindestabstand von mindestens 80 cm empfohlen. Ist ausreichend Platz vorhanden, dürfen Radfahrer auch vor Ampeln wartende Autofahrer rechts überholen – reduzierte Geschwindigkeit und besondere Vorsicht vorausgesetzt.
Laut letzter StVO-Novelle dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren, wenn (wichtig!) andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Eine Ausnahme gilt bei Gruppen mit mindestens 16 Radfahrern – diese sind als „geschlossener Verband“ zu sehen und dürfen generell zu zweit nebeneinander fahren.
Tipp 8: Geschwindigkeiten
Dieser Fakt mag überraschen, aber tatsächlich gibt es offiziell keine pauschale Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer innerorts. Und zwar, egal ob man auf dem Radweg oder einer Straße unterwegs ist. Dennoch gilt, dass man in angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein soll: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.“ (§ 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)).
Also darf auch ein Radfahrer nur so schnell fahren, wie es die Straßen- und Wetterbedingungen, die Verkehrslage und die sichere Kontrolle über das Fahrrad zulassen. Kommen Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrszeichen hinzu, beispielsweise der Hinweis auf
eine Tempo-30-Zone, gilt diese ganz selbstverständlich auch für Radfahrer.
Neues Verkehrsgesetz: Wichtig und richtig – ein Kommentar
Daher gilt dann auch Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen sowie auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind. Dass man auf dem Fahrrad geblitzt wird, ist grundsätzlich möglich – allerdings zieht dies mangels Kennzeichen keinerlei Konsequenzen nach sich.
Tipp 9: Abstand halten
Manchmal führt der Radweg zwischen fahrenden und parkenden Autos durch. Das ist eine besonders heikle Situation. Zu rechts neben der Fahrbahn geparkten Autos sollte immer ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, um Unfälle mit unachtsam geöffneten Autotüren zu verhindern (sogenanntes „Dooring“).
Manchmal bedeutet das aber auch, außerhalb des Schutzstreifens oder ganz am Rand dieser Markierung zu fahren. Wichtig: Überholende Autos müssen dann dennoch genug Abstand zum Fahrrad halten. Der gesetzliche Mindestabstand beim Überholen liegt bei 1,5 Metern – kann dieser nicht gewährleistet werden, darf nicht überholt werden.
Tipp 10: Sonderfall S-Pedelecs
S-Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von über 25 km/h unterstützen, werden nicht als Fahrräder, sondern wie andere motorisierte Verkehrsmittel eingestuft. Daher gilt, dass Radwege tabu sind und die Pkw-Spur genutzt werden muss und darf. Auch Radschnellwege
sind nicht für S-Pedelecs zugelassen. Aber Ausnahmen können gemacht werden und immer mehr Kommunen denken darüber nach. So sind beispielsweise schon seit 2019 in der schwäbischen Studentenstadt Tübingen sämtliche Radwege bereits für S-Pedelecs freigegeben, andere Städte wollen folgen.