EU-Ausschuss lehnt verpflichtende Kfz-Versicherung für Pedelecs ab
EU: Pedelec-Haftpflichtversicherung abgelehnt
EU-Ausschuss lehnt verpflichtende Kfz-Versicherung für Pedelecs ab
in Verkehrspolitik
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Am Dienstag tagte der EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Brüssel. Wie ElektroRad aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, hat er dabei den Antrag auf eine Verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung für Pedelecs im Ausschuss abgelehnt. Der Antrag für die Versicherung muss nun noch durch das Parlament, eine Zustimmung entgegen der Empfehlung des Ausschusses ist dabei nicht zu erwarten.
Den E-Bike-Produzenten dürfte damit eine zentnerschwere Last von den Schultern fallen. Eine Haftpflichtversicherung würde die Verbreitung des Pedelecs in der EU deutlich erschweren.
Die Parlamentarier mussten zur Entscheidungsfindung über ihren Schatten springen und abwägen: Wichtiger materieller Schutz der Unfallopfer einerseits gegenüber den Interessen der Industrie. Der Ausschuss empfiehlt, keine generelle Pflichtversicherung einzuführen, sondern den Ländern die Möglichkeit an die Hand zu geben, nach individuellen Lösungen zu suchen. Damit wird der Opferschutz durch die Länder geregelt und der Radindustrie keine unnötigen Hürden in den Weg gelegt. Eine kluge Entscheidung.
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Akzeptanz von E-Bikes durch Pflicht-Versicherung untergraben?
Die SPD-Europaabgeordnete Kerstin Westphal, die sich für eine Balance der Verbraucherschutzinteressen einerseits und der Verbreitung der Pedelecs andererseits einsetzt, erläutert gegenüber dem Branchenfachverband VSF eV: „Einige Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel elektrische Fahrräder und Segways, sind kleiner und verursachen daher weniger Unfälle oder Sachschäden als andere. Es wäre unverhältnismäßig und nicht zukunftssicher, sie in den Geltungsbereich der Richtlinie 2009/103 / EG aufzunehmen, da dies zu einer kostspieligen und übermäßigen Abdeckung dieser Fahrzeuge führen würde.“
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Weiter führt Westphal aus: „Eine solche Situation würde auch die Akzeptanz dieser Fahrräder untergraben und Innovationen im Bereich der Elektromobilität hindern. Es ist daher erforderlich, den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/103 / EG auf die Fahrzeuge zu beschränken, für die eine EU-Typgenehmigung gilt. Es ist jedoch wichtig, den Mitgliedstaaten zu gestatten, auf nationaler Ebene das angemessene Schutzniveau für Personen festzulegen, die möglicherweise von anderen als den EU-Typgenehmigungsfahrzeugen verletzt werden. Daher halte ich es für erforderlich, dass die Mitgliedstaaten neue verbindliche Bestimmungen zum Schutz der Benutzer dieser anderen Fahrzeugtypen beibehalten oder einführen dürfen, um potenzielle Geschädigte vor einem Verkehrsunfall zu schützen bzw. auch zu entschädigen.“
Damit stünde dem Boom der Elektroräder auch weiterhin nichts im Wege und der Verbraucher findet seinen notwendigen Schutz durch die einzelnen Länder gesichert.
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