Fahrrad auf Rezept: Spezialräder mit Hilfsmittelnummer
Was heißt das eigentlich: Fahrrad auf Rezept!?
Fahrrad auf Rezept: Spezialräder mit Hilfsmittelnummer
in Gesundheit
Fahrrad auf Rezept ist ein sehr ungewöhnliches Thema. Hier einige Hintergrund-Infos zu Medizinproduktegesetz und Hilfsmittelnummer.
Was ist ein Medizinprodukt (MP)?
Ein Medizinprodukt ist alles, was ein Hersteller in der Bedienungsanleitung oder in seiner Werbung zum Gebrauch als Medizinprodukt angibt. Im Klartext: Sobald ein Hersteller verspricht, sein Produkt hilft bei bestimmten Erkrankungen und Schmerzen oder lindert Beschwerden, fällt es unter das Medizinproduktegesetz. Wichtige Unterscheidung: Was geschluckt, gespritzt etc. wird, fällt unter das Arzneimittelgesetz. Die EU-Richtlinie teilt Medizinprodukte in verschiedene Klassen ein. Die höchste Klasse (III) umfasst invasive Produkte zum Beispiel für chirurgische Eingriffe. Fahrzeuge wie etwa das Gekko fxs von HP Velotechnik ist in Klasse I eingeordnet. Für die ist laut EU-Richtlinie charakteristisch, dass es keine „methodischen Risiken“ geben darf und dass es „keinen oder nur unkritischen Hautkontakt“ gibt.
Was sind „Hilfsmittel“?
Hilfsmittel sind laut Medizinischer Dienst der Krankenversicherung „technische Hilfen für behinderte oder kranke Menschen“. In der Richtlinie des Sozialgesetzbuches V werden Hilfsmittel definiert als „Gegenstände, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen“.
Und was ist das Hilfsmittelverzeichnis?
Im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind Medizinprodukte in rund 40 Gruppen aufgelistet. Die Produktgruppe 22 ist Mobilitätshilfen gewidmet. Daraus sowie den weiteren Spezifizierungen als „Hilfe im Straßenverkehr“ sowie „Dreirad für Kinder“ setzt sich die Hilfsmittelnummer zusammen (etwa 22.51.02.0061 für das Gekko fxs).
Wie wird ein Produkt ein Hilfsmittel?
Dafür ist ein umfangreiches Schriftstück notwendig. Eine Dokumentation über das Rad, eine CE Konformitätserklärung gemäß Medizinproduktegesetz, dazu speziellere Anforderungen wie u.a. der Nachweis der Bio-Kompatibilität (Bei Hautberührung mit Teilen des Produkts muss eine biologische Gefährdung ausgeschlossen sein). Ein zentraler Aspekt: die beizulegende Risikoanalyse. Darin muss der Hersteller alle möglichen Szenarien bewerten, die riskant für den Nutzer (aber auch andere Personen) sein könnten. Beim Fahrrad kann das beispielsweise das Verfangen von Kleidungsstücken in der Kette sein. Den umfangreichsten Teil des Antrags macht die Gebrauchstauglichkeitsstudie aus. Darin wird der Nachweis erbracht, dass das Rad tatsächlich „zur Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten“ beiträgt.
Wer verschreibt die Produkte im Bereich Mobilitätshilfen und wer kann sie verschrieben kriegen?
Die Hilfsmittel müssen von einem approbierten Arzt verschrieben werden. Die gesetzliche Krankenkasse kann dann die Kosten für Patienten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr übernehmen. Der Arzt kann ein Hilfsmittel auch für ältere Patienten als höchst sinnvoll ansehen und versuchen, mit einem Gutachten die Krankenkasse von der Kostenübernahme zu überzeugen.
Gibt es die Möglichkeit, dass auch für jüngere Erwachsene die Kosten übernommen werden?
Ja, allerdings ist das bei Krankenkassen als Kostenträger eher unwahrscheinlich. Sehr viel eher kommt das in Frage, wenn Berufsgenossenschaften eine Therapie für ihre Mitglieder als sinnvoll erachten. Oder wenn ein Autoversicherer einem Unfallgeschädigten wieder zu Mobilität verhelfen muss.
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