Radmitnahme in Bahn, Bus, Flugzeug: Tipps

Tipps zur Radmitnahme in Bahn, Bus, Flugzeug und Co.

Radmitnahme in Bahn, Bus, Flugzeug: Tipps

Nicht immer beginnt die Radreise vor der Haustüre. Dann packt man das Fahrrad gerne aufs Auto, nimmt es mit in den Zug oder lässt es gar verschicken. Wir klären, worauf bei der Radmitnahme zu achten ist.
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Radurlaub liegt weiterhin im Trend. Laut aktueller ADFC-Radreiseanylse nutzten im vergangenen Jahr 37,4 Millionen Menschen in Deutschland das Rad im Urlaub. Manche davon haben einen reinen Fahrradurlaub gemacht, andere wiederum nahmen das Fahrrad mit, um es an der Urlaubsdestination zu nutzen. Zwar gibt es vielerorts Mietfahrräder, was sehr praktisch ist. Doch das eigene Fahrrad dabei zu haben hat klare Vorteile: Ich weiß genau, dass das Rad zu mir passt, auf mich eingestellt ist, eventuell habe ich mir sogar selbst das perfekte Fahrrad zusammengestellt. Ein Komfort, auf den man gerade bei längeren Strecken nicht verzichten möchte.

Träger am Pkw

Der Klassiker für die Radmitnahme sind Kfz-Heckträger, die entweder auf der Anhängerkupplung oder – selten – an der Heckklappe montiert sind. Auch schwere Bikes können einfach aufgeladen werden, es gibt wirklich komfortable Modelle, wie unser Test ab S. 50 zeigt. Eine Alternative zum Transport am Heck sind Dachträger fürs Auto, diese eignen sich vor allem für leichte Sporträder. Immer gilt: Die zulässige Traglast nicht überschreiten, die Räder gut sichern, bei Bedarf mit Polstern schützen. Alle losen oder nur leicht befestigten Teile am Rad entfernen und separat transportieren. Die Empfehlung lautet, nur maximal 130 km/h schnell zu fahren, hat man Räder am Heck oder auf dem Dach dabei. Die Bikes dürfen außerdem nicht mehr als 20 cm pro Seite überstehen, der Heckträger muss über eine separate Beleuchtung sowie ein amtliches Kennzeichen verfügen. Wichtig: In einigen Ländern, z. B. in Italien, ist eine rot-weiße Warntafel am Heckträger Pflicht.

Heckträger: Aktuelle Modelle im Test

Ins Auto einladen

Kleinere Fahrräder können durchaus auch im Kofferraum eines Pkw transportiert werden, wenn es der Platz zulässt. Häufig passt das Rad nur liegend und wenn die hinteren Sitze umgeklappt sind, hinein. Teils muss auch das Vorderrad abmontiert, der Lenker kann angewinkelt werden. Sollten mehrere Räder so transportiert werden, sollten Decken oder Ähnliches dazwischen liegen, um Beschädigungen im Lack zu verhindern. Auch darf bei einer Bremsung das Rad nicht in Bewegung geraten, weshalb es dringend gut gesichert werden sollte. Gleiches gilt für Zubehör wie Taschen, Helme, Luftpumpen etc. Es empfiehlt sich auch grundsätzlich, eine alte Decke oder Handtücher im Auto auszubreiten, falls das Fahrrad schmutzig ist.

Vorsicht bei warmen Temperaturen: Steht ein Pkw länger in der Sonne, kann es im Innern extrem heiß werden. Dies kann dem E-Bike-Akku schaden und seine Lebensdauer verringern. Ein empfehlenswerter Ort für den Akku ist grundsätzlich der Fußraum, hier liegt die Batterie einigermaßen kühl und rutschfest.

Mit dem Regionalzug

Ein Deutschlandticket fürs Fahrrad ist im Gespräch, wird aber so schnell nicht umgesetzt werden. Immerhin gibt es die Fahrradtageskarte Nahverkehr, die Verbund- oder bundeslandübergreifend gilt, sie kostet 6,50 Euro pro Rad und Tag. Trotzdem muss, wer das Fahrrad im Nahverkehr (RE, RB und S-Bahnen) mitnehmen will, sich mit dem wirren „Flickenteppich“ der Verkehrsverbünde auseinandersetzen. Teilweise ist die Fahrradmitnahme nämlich kostenfrei, wenn man einen verbundübergreifenden Fahrschein wie beispielsweise ein Länderticket hat. Teilweise benötigt man ein separates Ticket, das unterschiedlich viel kosten kann. Häufig sind außerdem bestimmte Uhrzeiten vom Radtransport ausgenommen, beispielsweise zwischen 6 und 9 Uhr, wenn viele Pendler im Nahverkehr unterwegs sind. Wenn man die Hürde „Ticket“ geschafft hat, kommt es nun ganz drauf an, ob ein Plätzchen frei ist – denn in der Regionalbahn kann man keinen Stellplatz fürs Fahrrad reservieren. Ist das der Fall, kommt man bestenfalls ebenerdig rein, kann sein Fahrrad abstellen und sich einen Sitzplatz suchen. Wichtig: Das Fahrrad oder E-Bike muss gut gesichert sein, darf nicht kippen können. Und Wertsachen nimmt man am besten dorthin mit, wo man auch sitzt.

Achtung: S-Pedelecs sind für die Mitfahrt bei der Deutschen Bahn grundsätzlich nicht erlaubt.

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Im Fernzug mit dem Rad

Komplett anders geregelt ist die Fahrradmitnahme im Fernverkehr der Deutschen Bahn. Hier benötigt man zum einen eine Fahrradkarte Fernverkehr (Kostenpunkt: 7,50 Euro) und zum anderen immer auch eine Stellplatzreservierung für das Fahrrad. Beides muss vorab gebucht werden, eine spontane Mitfahrt ist grundsätzlich nicht möglich. Für die Onlinebuchung ist es wichtig, bereits in der Suchabfrage einzugeben, dass man ein Fahrrad mitnehmen will. Dann werden einem Verbindungen angezeigt, in denen die Fahrradmitnahme möglich sein sollte. Je nach Zugtyp sind es nur ca. 8 Stellplätze pro Verbindung, sie sind übrigens immer in der 2. Klasse zu finden. Achtung: In der Regel können nur „Standardräder“, also einspurige Fahrräder mit und ohne Motor befördert werden. Cargobikes sind nicht zugelassen, Sonderräder wie Tandems und Trikes nur nach vorheriger Absprache. Auch Fahrradanhänger sind offiziell nur zusammengeklappt erlaubt.

Radmitnahme beim Fernbus

Auch wer mit dem Fernbus reist, hat teilweise die Möglichkeit, sein Fahrrad mitzunehmen. Viele Busse vom Hauptanbieter Flixbus beispielsweise verfügen über Heckträger, alternativ werden Räder in einer speziellen Fahrradhülle im Innenraum des Busses transportiert. E-Bikes sowie Tandems und Dreiräder sind von der Mitnahme allerdings ausgeschlossen, das maximale Gewicht beträgt 20 kg. Kosten: 9 Euro bei Flixbus. Es muss im Voraus gebucht werden, denn die Anzahl der Räder ist begrenzt. Falträder müssen als Sondergepäck angegeben werden. Bei anderen Anbietern – insbesondere auf internationalen Strecken – muss direkt nachgefragt werden, wie die Regeln und Preise sind. Praktisch: Über www.fernbusse.de findet man nicht nur viele Verbindungen verschiedener Anbieter, sondern sieht auch direkt, ob eine Fahrradmitnahme generell möglich ist.

E-Bikes hingegen sind in der Regel nicht zugelassen. Die einzige Möglichkeit wäre dann, das Rad ohne Akku zu befördern. Dieser darf aber unter keinen Umständen im Bus transportiert werden, also auch nicht im Handgepäck.

Flugzeug: Über den Wolken

Deutlich teurer ist die Mitnahme eines Fahrrads im Flieger. Auch hier muss man sich mit den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline auseinandersetzen und das Rad vorher anmelden. Bei den meisten Fluggesellschaften gehört ein Fahrrad in die Kategorie Sonder-/Sperrgepäck und muss extra bezahlt werden, es ist mit Kosten zwischen 30 und 200 Euro zu rechnen – oft gilt: Je weiter die Distanz, umso teurer. Genauso groß sind die Unterschiede bzgl. maximaler Maße und Maximalgewicht. Wichtig: Das Fahrrad muss gut verpackt sein und dafür ist man selbst zuständig, Verpackungsmaterial bieten die wenigsten Airlines an. Sporträder können auseinandergenommen und in speziellen Fahrradtaschen oder -koffern transportiert werden. Eine gute Alternative sind Kartons, die auch die Hersteller zum Versand von Rädern nutzen. Einfach beim Fahrradhändler des Vertrauens nachfragen, ob er einen solchen Karton übrig hat. Er reicht allerdings nicht aus: Empfindliche Stellen wie z. B. Kettenschaltung, Bremse etc. müssen mit Luftpolsterfolie oder Stoff abgepolstert werden, siehe Tipp 9. Oftmals wird auch verlangt, dass Luft aus dem Reifen gelassen wird.

Problematisch ist die E-Bike-Mitnahme im Flieger. Denn die meisten Airlines haben Fahrräder mit Motor von der Beförderung ausgeschlossen. Grund ist der Lithium-Ionen-Akku, der als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft wird. Teilweise gibt es Speziallösungen mit Transportboxen oder die Mitnahme in einem Frachtflugzeug. Beide Varianten verursachen jedoch hohe Kosten und benötigen viel Aufwand und Papierkram. Einige wenige Fluggesellschaften erlauben die Mitnahme eines E-Bikes ohne Akku, denn dann gilt es als normales Fahrrad und wird als Sperrgepäck eingeordnet. Also: sich unbedingt mit den Beförderungsbedingungen der Airlines auseinandersetzen und das E-Bike vorher anmelden.

Sondermöglichkeiten mit dem Faltrad

Wer sein Fahrrad häufig irgendwohin mitnehmen will, könnte über den Kauf eines Falt­rades nachdenken. Kompakt zusammengefaltet passt es besser ins Auto und es wird vielerorts als „Handgepäck“ akzeptiert. Dann kann man es kostenlos mitnehmen und ist nicht auf spezielle Fahrradstellplätze angewiesen. Das ist beispielsweise in der Deutschen Bahn der Fall. Es erfordert dann auch nicht nur Verbindungen mit Fahrradstellplätzen. Außerdem gelten die typischen Sperrzeiten für Fahrräder nicht. Vorausgesetzt, das Faltrad ist zusammengefaltet und es passt in die Gepäckablage bzw. unter oder zwischen die Sitze.

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Versenden & Gepäckservice

Eine bequeme Möglichkeit kann auch sein, das Fahrrad zu versenden. Dazu entscheidet man sich am besten zunächst für einen Anbieter, denn es gelten unterschiedliche Maße. Hat man aus Versehen das Maß überschritten, wird es entweder extrem teuer oder das Paket wird gar nicht angenommen. Bei E-Bikes muss geprüft werden, ob diese überhaupt angenommen werden. Manche Versender bieten eigene Kartons an, alternativ kann man einen Fahrradhändler danach fragen oder einen im Internet kaufen. Die Kosten für den Versand beginnen bei etwa 30 Euro, meist ist es teurer. Unbedingt drauf achten, bis zu welcher Summe der Versand versichert ist und eventuell eine separate Versicherung abschließen.

Eine Option für Bahnreisende ist der Gepäckservice der Deutschen Bahn, der über Hermes abgewickelt wird: Damit kann man sich zum Preis von 55,90 Euro ein Fahrrad ans Ziel schicken lassen – vorausgesetzt, man hat ein gültiges Bahnticket. Hier gibt es eine kostenfreie Verpackung mit dazu, bei der das Fahrrad lenk- und schiebbar bleibt. Es muss also nicht auseinander genommen werden. Das Rad darf bis 31,5 kg wiegen, E-Bikes sind nicht zugelassen.

Richtig verpacken

Egal ob Versand oder Mitnahme im Flugzeug: Ein Fahrrad muss richtig gut verpackt werden, damit es unterwegs keinen Schaden nimmt. Es gibt diverse Möglichkeiten, mit Unmengen Polsterfolie und Klebeband zu arbeiten. Wer aber die Möglichkeit hat, das Rad in einen handelsüblichen Fahrradkarton zu packen, sollte dies eher tun. Dazu schraubt man die Pedale ab und stellt den Lenker quer. Bei kleineren Kartons kann es zusätzlich nötig sein, den Sattel und das vordere Laufrad zu demontieren. Anschließend werden alle Teile, die nur lose am Rad sind, abgemacht und separat verpackt und alles, was extra Schutz benötigt, abgepolstert. Dazu eignen sich Luftpolsterfolie, Schaumstoff oder Kleidung in Plastiktüten (allerdings schwerer). Auch der Rahmen sollte umwickelt und bei Scheibenbremsen ein bisschen Karton zwischen die Bremsbeläge gesteckt werden. Wer sich auskennt, baut zu ihrem Schutz die Kettenschaltung aus. Mit Polstermaterial auffüllen, bis nichts mehr rutscht oder wackelt. Hier hilft viel wirklich viel! Zum Schluss wird der Karton gut zugeklebt und ein Versandetikett oder weitere Hinweise werden darauf angebracht.

Ist ein E-Bike-Akku mit drin, muss das Paket mit einem speziellen Aufkleber als „Gefahrgut“ gekennzeichnet sein.

 Versicherung für Fahrrad und E-Bike

Es kann immer was passieren und leider haben viele die Erfahrung gemacht, dass Flugpersonal und Speditionen nicht besonders vorsichtig mit Fahrrädern umgehen. Eine Versicherung lohnt sich fast immer. Wer schon eine spezielle Fahrradversicherung hat, sollte prüfen, ob diese auch den Transport miteinschließt. Bei Versand und Mitnahme im Flugzeug oder Ähnlichem empfiehlt sich ansonsten der Abschluss einer separaten Gepäck- oder Sportgeräteversicherung. Hier unbedingt auf die maximale Versicherungssumme achten! Manchmal gibt es auch im Fall eines Schadens nur eine Entschädigung für den aktuellen Wert des Fahrrads, das kann bei einem geliebten, aber schon in die Jahre gekommenen Drahtesel überraschend wenig sein. Also: Das Kleingedruckte lesen und sich gut absichern.

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