Die richtige Fahrradbeleuchtung – Tipps und Hinweise
Sicht und Sichtbarkeit im Straßenverkehr
Die richtige Fahrradbeleuchtung – Tipps und Hinweise
in Service
Deshalb hat jetzt auch die Deutsche Verkehrswacht darauf hingewiesen, dass „Lichtmuffel“ sich und andere gefährden. Die Bedeutung einer guten Lichtanlage solle nicht unterschätzt werden. Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a. D. erklärt dazu: „Besonders ungeschützte Verkehrsteilnehmer brauchen eine gute Sicht und müssen früh erkannt werden, um Gefahrensituationen schneller entschärfen zu können. Radfahrer, die sich nicht an die Beleuchtungsvorschriften hielten, verursachten im letzten Jahr 245 Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen.“
Welches Licht braucht mein Rad?
Aktive Beleuchtung
Doch welches Licht benötigt mein Fahrrad auf jeden Fall? Viele sind durch die letzten Reformen der StVZO verunsichert. Doch dabei haben sich die Regelungen nur vereinfacht: Zur aktiven und unerlässlichen Beleuchtung gehören ein weißer Scheinwerfer und eine rotes Rücklicht am Rad. Seit Juni 2017 dürfen diese Lichter abnehmbar sein, sie müssen jedoch vor Fahrtantritt fest angebracht werden und dürfen während der Fahrt nicht blinken. Zusatzfunktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht oder Bremslicht sind jetzt ebenfalls am Fahrrad erlaubt. Als Energiequelle sind nach der neuen Regelung Dynamos, Batterien oder Akkus zulässig. Ganz klar im Vorteil sind Nabendynamos, da sie nicht nur wartungsarm sind, sondern auch immer dabei.
Bestimmungen für E-Bikes
Bei Pedelecs darf der Antriebs-Akku für die Energieversorgung der Lichter verwendet werden, aber nur unter einer Bedingung: Es muss gewährleistet sein, dass die Lichtanlage auch mit leerem Akku noch funktioniert. Ist keine separate Anlage vorhanden, muss der Antrieb als Generator eingesetzt werden können. Statt beim Treten zu unterstützen, erzeugt der Elektromotor dann durch die Tretbewegung den Strom, der für den Betrieb der Beleuchtung gebraucht wird. Eine Alternative ist eine kontrollierte Energienutzung: Pedelecs einiger Hersteller schalten den Motor bei einem bestimmten Akkustand ab, sodass noch genug Restenergie vorhanden ist, um die Lampen mit Strom zu versorgen.
Passive Beleuchtung
Reflektoren dienen zusätzlich als passive Beleuchtung am Fahrrad. Vorgeschrieben ist vorne ein weißer Rückstrahler, der auch in den Scheinwerfer integriert sein darf, und hinten ein roter Großflächenreflektor (Kategorie „Z“), der ebenfalls in das Rücklicht integriert sein darf. Jedes Pedal muss nach vorn und hinten strahlende Reflektoren in Gelb besitzen. Auch die Räder brauchen Rückstrahler. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder sind an den Speichen mindestens zwei gelbe Reflektoren vorhanden („Katzenaugen“) oder der Reifen hat auf seinen Flanken weiße umlaufende, retroreflektierende Ringe. Ein dritte Möglichkeit sind weiß reflektierende Hülsen, die auf jede Speiche geklemmt werden.
Radfahren mit korrekter Beleuchtung war nie so einfach wie nach den letzten Reformen. Was hält Sie auf?