Kostenlose Fahrradmitnahme in Baden-Württemberg
Neue Regelungen zur Fahrradmitnahme in Baden-Württemberg
Kostenlose Fahrradmitnahme in Baden-Württemberg
in Service
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Bisher war es so: In jedem Verkehrsbund gab es eigenständige Regelungen zur Fahrradmitnahme, dies war unübersichtlich und lästig. Mit dem neuen Vertrag soll alles einfacher werden.
Neuer Vertrag zwischen Land und Deutscher Bahn
Am 30. September 2016 endete in Baden-Württemberg der Große Verkehrsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn. Die Leistungen werden, aufgeteilt auf kleinere Netze, im Wettbewerbsverfahren bis 2020 neu vergeben. Mit einem Übergangsvertrag wird die Zeit zwischen dem Auslaufen des bestehenden „Großen Verkehrsvertrags“ mit der DB Regio AG im September 2016 und dem Start der Nachfolgeverträge zwischen 2017 und 2019 überbrückt.
Verbesserungen für Radmitnahme
Der Übergangsvertrag enthält verschiedene Verbesserungen für die Fahrgäste mit Fahrrad. Das Wichtigste: Ab dem 30. April 2017 können Fahrgäste außerhalb der Hauptverkehrszeit an Werktagen vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig und landesweit je ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Und zwar in ganz Baden-Württemberg! Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Mitnahmekapazitäten für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder deutlich ausgeweitet werden.
Kinderanhänger fürs Fahrrad im Test
Für welche Fahrräder gilt das?
Als Fahrräder gelten alle zweirädrigen einsitzigen Fahrräder sowie Pedelecs und E-Bikes. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können Passagiere jedoch auch Tandems, Fahrradanhänger oder Sonderfahrräder wie Liegeräder und Dreiräder kostenlos mitnehmen. Allerdings haben Fahrgäste mit Rollstühlen oder mit Kinderwagen sowie Fahrgäste ohne Fahrräder weiterhin Vorrang.
Weitere Details zu den Änderungen gibt’s in der neuen Broschüre der Deutschen Bahn.