Maskenpflicht während Corona: Das gilt für Radfahrer
Maskenpflicht: Das müssen Radfahrer während Corona beachten
Maskenpflicht während Corona: Das gilt für Radfahrer
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Im November fährt Deutschland das öffentliche Leben einen Monat lang weitgehend runter – nicht so umfassend wie im Frühjahr, aber dennoch mit einschneidenden Maßnahmen. Auch beim Radfahren gibt es im Bezug auf die Maskenpflicht fortan einiges zu beachten.
Radfahren in Zeiten von Corona
Um gleich vorweg die große Frage zu beantworten: Ja, Sport an der frischen Luft ist weiterhin erlaubt – aber nur Individualsport. Joggen und Radfahren geht immer – allein oder zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts.
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Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder und andere Sport-Orte wie Kletterhallen sind jedoch geschlossen. Auch der Amateursportbetrieb wird größtenteils eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren.
Corona-Maßnahmen in Berlin
Ausnahmen gibt es beispielsweise in Berlin. In der Hauptstadt soll Kindern bis zwölf Jahren das Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen ermöglicht werden.
Auch Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Kinder- und Jugendsport weiterhin, allerdings können die Landkreise nach eigenem Ermessen von dieser Regelung abweichen.
Maskenpflicht: Regelwerk für Radfahrer
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Maskenpflicht für Radfahrer. Bundesweit können die Städte und Gemeinden auf bestimmten stark frequentierten Plätzen und in Fußgängerzonen eine Maskenpflicht anordnen.
Die Kommunen machen die betroffenen Straßen und Plätze örtlich bekannt, zum Beispiel auf ihrer Internetseite oder durch entsprechende Verkehrsschilder. In diesen Bereichen gilt die Maskenpflicht unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist – auch auf Fahrrädern.
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Corona Richtlinien in Hamburg
In Hamburg sind beispielsweise Orte definiert worden, an denen der Mund-Nasen-Schutz nicht abgenommen werden darf – auch nicht zum Essen, Trinken oder Rauchen.
Auch Radfahrende sind von der erweiterten Maskenpflicht nicht ausgenommen. Insbesondere in stark frequentierten Bereichen sei es möglich, dass beispielsweise der Fahrer sein Rad schieben muss, sagt die Behördensprecherin Anja Segert.
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Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht droht nach Angaben von Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) ein Mindest-Bußgeld von 150 Euro.
Schutz vor Corona in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg verweist auf seiner Homepage darauf, dass es grundsätzlich sinnvoll sei, dort eine Maske zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden könne.
Generell empfiehlt es sich, auf den Webseiten der Bundesländer sowie einzelner Städten und Kommunen die individuellen Handhabungen nachzulesen. Durch die dynamischen Entwicklungen der Fallzahlen können lokale Maßnahmen täglich und kurzfristig getroffen und geändert werden.
Schutzmaske und AHA-Formel
Mit der sogenannten AHA-Formel (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen) fahren wir Radfahrer in jedem Falle nicht falsch. Und einmal mehr als weniger mit Schutzmaske durch den November radeln ist nicht nur Corona-Pandemie-Konform, sondern auch der nun eingeläuteten kalten Jahreszeit angemessen.